Wir weisen ausdrücklich auf die in den AGB beschrieben Vorgaben zur sichern Verwendung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen hin:
Wir empfehlen Filterkartuschen in Anlehnung an die DIN 1988 nach 6 Monaten zu wechseln (Geltungsbereich Deutschland), bei einem stark verminderten Wasserdurchfluss oder dem Erreichen der Kapazitätsgrenze laut Produktdatenblatt früher. Der nächste Filterwechseltermin ist idealerweise an der Anlage und im Kalender zu vermerken. Es empfiehlt sich auch die Schläuche nach der Filteranlage mitzuwechseln. Bei einem Wechsel der Filterkartusche ist immer der Wasserzulauf zu schließen und auf absolute Sauberkeit zu achten (offene Filter nicht auf den Boden legen; nach der Entnahme des alten und vor dem Einbau des neuen Filters Einmalhandschuhe verwenden).
Die vom Hersteller vorgegeben Parameter bzgl. der Eingangswasserqualität, dem Nutzungszweck der Anlage und andere betriebliche Rahmenbedingungen (Filterwechselzeit, Wassereingangstemperatur etc.) sind einzuhalten. Installationsarbeiten sind von fachkundigem Personal vorzunehmen. Einzelteile sind vor der Montage mit einer anerkannten Sprühdesinfektion zu behandeln. Einmalhandschuhe sind zu verwenden. Je nach Anlage sind Kenntnisse bezüglich Anschlüssen und Adaptierungen gemäß dem Stand der Technik notwendig. Es ist darauf zu achten, dass die Schlauchanschlüsse an den Filtern keiner mechanischen Zug- und Knickbelastung ausgesetzt sind.
Die Kontrolle auf Dichtigkeit einer Anlage kann grundsätzlich nur nach der Inbetriebnahme am Einbauort erfolgen, auch wenn eine Vorabprüfung auf Dichtigkeit beim Hersteller, beim Großhändler oder beim Händler erfolgt.
Diese Vorabprüfung ersetzt in keiner Weise die Prüfung auf Dichtigkeit nach Inbetriebnahme sowie während des Betriebs am Einbauort, da ein möglicher Schaden der Anlage durch den Versand, durch Installationsfehler oder ähnliches nicht auszuschließen ist.
Auch wenn einzelne Bauteile zur Erleichterung der Installation bereits vormontiert und zusammengeschraubt sind, so sind alle Gewindeübergänge, Steck- und Schraubverbindungen unter Verwendung der dem Stand der Technik entsprechenden Dichtungsmaterialen (Teflonband, Gewindedichtkleber, Gewindedichtfaden, Flach- bzw. O-Ring-Dichtungen) je nach Erfordernissen vor Ort fachgerecht abzudichten. Für den Anschluss von Flexschläuchen an Kunststoffaußengewinde müssen die Flexschläuche lose, also herausnehmbare, Dichtungen besitzen.
Die gekennzeichnete Durchflussrichtung (Wasserein- und Wasserausgangsseite) ist sowohl bei Wechselfilterpatronen, als auch beim Anschluss von Gehäusen, Systemtrennern, Leckagewassermeldern etc. zu beachten. Alle Filteranlagen, sofern nicht anders angeben, dürfen nur mit Kaltwasser betrieben werden (i.d.R. +5 bis +40 oC). Vor Stößen und Frost schützen. Anlagen zur Wasseraufbereitung können einen hohen Rückstaudruck verursachen. Sie dürfen deshalb nicht hinter drucklosen (d.h. nicht druckfesten) Boilern betrieben werden! Die Anlagen sind grundsätzlich für den Privathaushalt an der Entnahmestelle (point of use) konzipiert. Der Betreiber hat für einen bestimmungsgemäßen Einsatz zu sorgen.
Ein Rückflussverhinderer und ein Druckbegrenzer sind gemäß dem Stand der Technik in der Hauseingangsleitung obligat. Zum Schutz gegen Rückfließen oder Rückdrücken von Wasser aus Filteranlagen oder anderen Apparaturen (Waschmaschinen, Spülmaschienen, Duschschläuchen etc.) in das öffentliche Wasserleitungsnetz gelten für den Betreiber die Vorgaben gemäß DIN EN 1717, die den Einsatz einer entsprechenden Sicherungsarmatur (Systemtrenner, Rückflussverhinderer etc.) regeln. Vor dem Einbau einer Komponente (z.B. in eine Tafelwasseranlage) muss seitens des Betreibers geklärt werden ob das System auch in dieser Form geeignet ist. Für ein Umkehrosmose-Produktwasser ist für die entsprechenden technischen Anwendungen oder die Verwendung als Trinkwasser wegen der Entmineralisierung ggf. ein Expertenrat einzuholen.
Neue Filter müssen vor der ersten Trinkwasserentnahme ungenutzt gespült werden (10 Liter bis 10 Zoll Filterlänge, min. 15 Minuten ab 10 Zoll Länge). Dies gilt ebenso bei einer Stagnationszeit von über einem Tag. Bei neuen Osmosemembranen oder anderen Membranfiltern mit Konservierungsstoffen empfiehlt sich eine Spülzeit von einer Stunde. Bei Anlagen mit Tank eine Spülmenge von 2 verworfenen Tankladungen vor der ersten Nutzung.
Gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes sollte kein Stagnationswasser getrunken werden. Nur frisch gefiltertes Wasser ist zu verwenden. Wenn Wasser gelagert werden muss dann nur kühl und kurz (<24 Stunden) in sauberen Flaschen. Filteranlagen keiner direkten Sonneneinstrahlung aussetzen. Zur Vermeidung eines Leckageschadens bei fest an das Trinkwassernetz angeschlossenen Filtern empfiehlt sich ein automatischer Wasserstopp bei Leckage oder ein bei Nichtbetrieb und Abwesenheit geschlossenes Absperrventil vor dem Wasserfilter oder ein Bodenabfluss im Raum. Eine Haftung unsererseits besteht diesbezüglich nicht.
Es sind die Regeln der Technik und die gesetzlichen Vorgaben des Landes zu berücksichtigen.
Werden die von uns erworbenen Produkte an bereits vorhandene Leitungen und Entnahmestellen angeschlossen, so empfehlen wir diese zu reinigen und zu desinfizieren. Für bestehende Installationen können wir keine Verantwortung übernehmen.
Für immungeschwächte Menschen und Babys gilt die generelle Empfehlung weiterhin Leitungswasser abzukochen.
Alle Produkte dürfen bei einer sichtbaren Beschädigung oder einer sonstigen Störung (verminderter Wasserdurchfluss, auffälliger Geschmack, Geruch etc.) ohne fachkundige Schadens- oder Störungsbeseitigung nicht mehr weiterbetrieben werden.
Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Händler.